Rechtsprechung
BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Lebenspartnerschaft von Beamten
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Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und ... - Wolters Kluwer
Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 als mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung
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Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und ...
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Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 als mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beamtenrechtlicher Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Lebenspartnerschaft - Ungleichbehandlung beseitigen
- lto.de (Kurzinformation)
Zur eingetragenen Lebenspartnerschaft - Homosexuelle dürfen bei Familienzuschlag nicht benachteiligt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Familienzuschlag
- loebisch.com (Kurzinformation)
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ungleichbehandlung beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Familienzuschlag für homosexuelle Beamte
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG
Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft - lto.de (Entscheidungsbesprechung)
BVerfG bewilligt Familienzuschlag rückwirkend: Ein Meilenstein für die Homo-Ehe
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 09.10.2008 - 5 E 1144/04
- VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Papierfundstellen
- BVerfGE 131, 239
- NJW 2012, 2790
- NVwZ 2012, 1304
- FamRZ 2012, 1472
- DVBl 2012, 1236
- DÖV 2012, 814
Wird zitiert von ... (292) Neu Zitiert selbst (70)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Vielmehr bedarf es in solchen Fällen jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ).Sie verweisen im Wesentlichen auf die Gründe der Entscheidungen des Ersten Senats zur betrieblichen Hinterbliebenenversorgung vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) sowie zur Erbschaftsteuer vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 400), die auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
Eine Norm verletzt danach dann den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behandlung von Personengruppen sind umso strenger, je mehr sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern, das heißt je größer die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ; 124, 199 ).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 19a).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung des Familienzuschlags bildende Familienstand den betroffenen Beamten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; stRspr).
Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).
In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ).
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 wurde das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch näher an das Eherecht angeglichen und auf die Normen zur Ehe in weitem Umfang (hinsichtlich Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Stiefkindadoption, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung) Bezug genommen (vgl. nur BVerfGE 124, 199 ).
Ebenso sind die Unterhaltspflichten innerhalb von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bereits seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes weitgehend identisch geregelt (siehe BVerfGE 124, 199 ).
Wie in der Ehe können auch in Lebenspartnerschaften Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung gelebt werden, die bei einem Partner einen erhöhten Unterhaltsbedarf bedingen (vgl. auch BVerfGE 124, 199 ).
Insoweit sind keine Unterschiede zwischen der Lebenssituation von Ehepartnern und Lebenspartnern zu erkennen (vgl. BVerfGE 124, 199 ).
Im Übrigen ist die Privilegierung der Ehe bei der Besoldung von Beamten wegen Rücksicht auf einen typischerweise hier in besonderem Maße aus Gründen der Kindererziehung auftretenden Unterhalts- und Versorgungsbedarf auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil etwaige erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiographie oder ein sonstiger mit Erziehungsaufgaben zusammenhängender individueller Versorgungsbedarf unabhängig vom Familienstand gezielter berücksichtigt werden können, wie es beispielsweise im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (veranlasst durch BVerfGE 39, 169 ) bereits erfolgt ist (ebenso BVerfGE 124, 199 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Auch die Erwägungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 400) sprächen gegen eine rückwirkende Verpflichtung zur Einbeziehung von in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in den Familienzuschlag der Stufe 1 über das Jahr 2009 hinaus.Sie verweisen im Wesentlichen auf die Gründe der Entscheidungen des Ersten Senats zur betrieblichen Hinterbliebenenversorgung vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) sowie zur Erbschaftsteuer vom 21. Juli 2010 (BVerfGE 126, 400), die auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; stRspr).
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Eine Norm verletzt danach dann den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 19a).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für die Gewährung des Familienzuschlags bildende Familienstand den betroffenen Beamten unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).
Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Anzahl der betroffenen Beamten sehr hoch sein wird (…vgl. BTDrucks 17/6359, S. 3; siehe auch BVerfGE 126, 400 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ).Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; stRspr).
Wenn es zudem um Normen geht, die gleichheitswidrig anderen Personen Vergünstigungen gewähren, die den von der verfassungswidrigen Norm Betroffenen vorenthalten bleiben, ist auch zu berücksichtigen, dass die Nichtigkeit der nicht begünstigenden Norm den Verfassungsverstoß nicht heilen könnte (vgl. BVerfGE 105, 73 ).
Grundsätzlich folgt aus der Feststellung der Unvereinbarkeit einer Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG die Verpflichtung des Gesetzgebers, rückwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ; stRspr).
Von diesem Grundsatz können allerdings insbesondere im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen Ausnahmen zugelassen werden (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ).
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den ablehnenden Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (…- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501).Hierfür ist auch schon insofern nichts ersichtlich, als ein faktisch beim Beschwerdeführer vorhandener Mehrbedarf durch die Aufnahme seines Lebenspartners in den gemeinsamen Haushalt auch über § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG in der bis zum Jahr 2012 geltenden Fassung hätte ausgeglichen werden können (vgl. BVerfGK 12, 169 ), der Beamten, Richtern und Soldaten einen Anspruch auf Familienzuschlag gewährte, wenn diese eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen hatten und ihr Unterhalt gewährten, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet waren (geändert mit Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012, BGBl I S. 462 ).
Danach bedarf die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage keiner Entscheidung, ob auch der Lebenspartner des Beamten zu den Personen gehört, für die der Dienstherr im Rahmen seiner Alimentationspflicht mitzusorgen hat (verneint wird dies etwa von BVerfGK 12, 169 ; BVerwGE 125, 79 ).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 19a).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Homologe Insemination
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; stRspr).Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ).
So hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise eine Bevorzugung der Ehe bei der sozialrechtlichen Finanzierung einer künstlichen Befruchtung insbesondere im Hinblick auf die rechtlich gesicherte Verantwortungsbeziehung und Stabilitätsgewähr der Ehe als gerechtfertigt angesehen (vgl. BVerfGE 117, 316 ).
Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, rechtfertigt Besserstellungen der Ehe im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 ), nicht aber ohne weiteres auch im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft, die sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet, wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe nicht konkurriert und dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein kann, sondern es gerade auch Personen, die wegen ihres gleichen Geschlechts eine Ehe nicht eingehen können, ermöglichen soll, eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen.
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Dies betrifft sowohl die Struktur als auch die Höhe der angemessenen Besoldung (vgl. z.B. BVerfGE 81, 363 ).Eine Nichtigerklärung von § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG würde dem Anliegen des Beschwerdeführers nicht zur Durchsetzung verhelfen, weil ihm der Familienzuschlag wegen des im Besoldungsrecht geltenden Vorbehalts des Gesetzes erst dann gewährt werden kann, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung geschaffen hat (zum Gesetzesvorbehalt für die Beamtenbesoldung vgl. BVerfGE 8, 28 ; 81, 363 sowie BVerfGE 99, 300 ).
Im Bereich der Beamtenalimentation ist zudem zu berücksichtigen, dass die im Beamtenverhältnis bestehende Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme zwischen Beamtem und Dienstherrn sowie der Umstand, dass die Alimentation des Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt, dagegen sprechen, den Dienstherrn ohne jede Einschränkung in Bezug auf den Kreis der betroffenen Beamten zu rückwirkenden Erhöhungen der Besoldung zu verpflichten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, a.a.O., S. 365).
Im Bereich der Beamtenbesoldung kann eine rückwirkende Heilung von Verfassungsverstößen sich deswegen auf diejenigen Beamten beschränken, welche den ihnen von Verfassungs wegen zustehenden Alimentationsanspruch zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, gerichtlich geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 81, 363 ).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Die meisten Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes waren den Regelungen der Ehe nachgebildet oder verwiesen auf diese (…vgl. hierzu im Einzelnen Wacke, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Vorb. zum LPartG, Rn. 3; zur Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes siehe BVerfGE 105, 313).Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).
Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 ) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; stRspr).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; stRspr).Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; stRspr).
Von diesem Grundsatz können allerdings insbesondere im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen Ausnahmen zugelassen werden (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; stRspr).
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der Beamtenbesoldung grundsätzlich einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (vgl. BVerfGE 13, 356 ; 26, 141 ; 117, 330 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 61; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ; stRspr).Grundsätzlich folgt aus der Feststellung der Unvereinbarkeit einer Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG die Verpflichtung des Gesetzgebers, rückwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ; stRspr).
Im Bereich der Beamtenalimentation ist zudem zu berücksichtigen, dass die im Beamtenverhältnis bestehende Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme zwischen Beamtem und Dienstherrn sowie der Umstand, dass die Alimentation des Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt, dagegen sprechen, den Dienstherrn ohne jede Einschränkung in Bezug auf den Kreis der betroffenen Beamten zu rückwirkenden Erhöhungen der Besoldung zu verpflichten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, a.a.O., S. 365).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei …
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
- VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08
Familienzuschlag Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen, …
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
- EuGH, 10.05.2011 - C-147/08
Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …
- BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit …
- BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum …
- BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04
Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt; …
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60
Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ; 138, 136 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Die gegen den Richter Di Fabio gerichteten Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführer zu II. und III. bedürfen keiner Entscheidung, weil dieser nicht mehr Mitglied des zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden berufenen Senats ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 41).Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 43).
Die Begründung der Ablehnungsgesuche ist offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des Richters Landau zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 45).
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54; stRspr).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54).
a) Im Fall der Ungleichbehandlung von Personengruppen besteht regelmäßig eine strenge Bindung des Gesetzgebers an die Erfordernisse des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; dies gilt auch dann, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten (nur) mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 110, 274 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 55).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr).
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behandlung von Personengruppen sind umso strenger, je mehr sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern, das heißt je größer die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 57 ff.).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für das Wahlrecht bildende Familienstand den Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63; BVerfGK 12, 169 ).
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Er darf darüber hinaus berücksichtigen, dass die Ehe nach wie vor in signifikantem Umfang Grundlage für ein "behütetes" Aufwachsen von Kindern ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 48).
In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67, und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 44, 48, beide juris, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 98).
Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, rechtfertigt Besserstellungen der Ehe im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 ), nicht aber ohne Weiteres auch im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft, die sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet, wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe nicht konkurriert und dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein kann, sondern es gerade auch Personen, die wegen ihres gleichen Geschlechts eine Ehe nicht eingehen können, ermöglichen soll, eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67).
Die Begründung und Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die persönlichen und vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen der Lebenspartner sind bereits seit 2001 in naher Anlehnung an die Ehe geregelt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 69).
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 wurde das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch näher an das Eherecht angeglichen und auf die Normen zur Ehe in weitem Umfang (hinsichtlich Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Stiefkindadoption, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung) Bezug genommen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 70).
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzgeberische Konzeption der Lebenspartnerschaft im Verhältnis zur Ehe in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), die Grunderwerbsteuer (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) und den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) bewertet.
Zum anderen werden zunehmend auch in Lebenspartnerschaften Kinder großgezogen; insoweit sind Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung denkbar und nicht völlig unüblich, in denen der eine der Lebenspartner schwerpunktmäßig die Betreuung der Kinder übernimmt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 75).
Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht das Aufwachsen von Kindern in "behüteten Verhältnissen" (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 76, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 80, beide juris).
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft zu beseitigen (vgl. dazu auch BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 54, 58, und des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 79, 85, beide juris).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die verbindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Das Schutz- und Fördergebot bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der geeignet ist, die Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe hingegen mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, bedarf es - folgt man der im Jahr 2009 begründeten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67;… Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 98, beide juris).
Vielmehr beruhen sie jeweils auf einer eingehenden Auseinandersetzung mit Regelungsgegenstand und -ziel der dort konkret angegriffenen Normen (vgl. BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 72 ff. und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 46 f.).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Die Auslagen sind dem Beschwerdeführer zu gleichen Teilen von dem Land Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland zu erstatten, weil die aufgehobenen Entscheidungen von Gerichten des Landes Niedersachsen getroffen worden sind, der Grund der Aufhebung aber in der Verfassungswidrigkeit einer bundesrechtlichen Vorschrift liegt (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 131, 239 ).
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 6, 386 ; 9, 237 ; 22, 93 ; 24, 119 ; 61, 18 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 105, 313 ; 107, 205 ; 131, 239 ).Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 29, 166 ; 62, 323 ; 105, 313 ; 115, 1 ; 121, 175 ; 131, 239 ), in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 103, 89 ; 105, 313 ) und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 48, 327 ; 66, 84 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen, vergleichbaren Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund, die von auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 1 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 126, 400 ; 127, 224 ; 129, 49 ; 130, 52 ; 130, 240 ; 131, 239 ; 135, 126 ; stRspr).Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den neben Art. 3 GG betroffenen Freiheitsrechten (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ; 122, 210 ; 129, 49 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ) und aus der Ungleichbehandlung von Personengruppen ergeben (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 110, 274 ; 131, 239 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 129, 49, 69;… 138, 136, 181 Rn. 122) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 124, 199, 220; 131, 239, 256 f.;… 133, 377, 408 Rn. 77;… 138, 136, 181 Rn. 122;… 141, 1, 39 Rn. 94). - BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Insbesondere ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66 f.).(1) Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 76).
- BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Missbrauch der Tochter der …
Denn nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Ehe einerseits und der eingetragenen Lebenspartnerschaft andererseits in vergleichbarer Weise um verbindlich gefasste Lebensformen, die in ihren Grundstrukturen nur wenige Unterschiede aufweisen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, BVerfGE 131, 239, 261 …und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a., BVerfGE 133, 377, 413 f. Rn. 90). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
- VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 04.04.2024 - 1 BvR 820/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 1 A 177/14
Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf …
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R
Krankenversicherung - kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf …
- BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R
Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 - …
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
- BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als …
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15
Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2024 - L 8 AL 3362/22
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung
- VG Gießen, 29.11.2012 - 5 K 1487/12
Zeitnahe Geltendmachung von rückwirkenden Besoldungsansprüchen
- VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15
Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 - …
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 17/11 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Vorrang …
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Anspruch auf Altersrente
- BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13
VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden …
- BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im …
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 5132/14
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …
- VG Düsseldorf, 19.11.2018 - 1 K 18527/17
Presseausweis Hauptberuflichkeit Feststellungsklage Klägeänderung
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16
Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG …
- VG Wiesbaden, 14.03.2013 - 3 K 1392/11
Familienzuschlag für Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 9 K 1391/13
Nachzahlung der Besoldung - Verbot der Altersdiskriminierung; Nachzahlung der …
- BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9 …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes …
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 9 K 4475/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für …
- VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16
Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort; …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung …
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvC 64/19
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose …
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
- VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20
Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete …
- FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 93/13
Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau in einer …
- FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10
Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger …
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- VG Berlin, 06.11.2012 - 28 K 5.12
Berliner Richterbesoldung ist amtsangemessen
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11
Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung
- LSG Hessen, 27.04.2022 - L 4 SO 180/19
Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?
- BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht …
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 52.16
Geltendmachung eines von der im Besoldungsrecht festgesetzten Höhe abweichenden …
- VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16
Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum
- LSG Hessen, 27.04.2022 - L 4 SO 296/19
Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit …
- BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11
Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
- LSG Thüringen, 10.01.2019 - L 2 R 760/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 27.04.2022 - L 4 SO 5/20
Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit …
- SG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - S 30 SO 102/19
- VG Aachen, 09.10.2015 - 1 K 2135/14
Verheiratete; Verpartnerte; Ehe; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BVerfG, 18.04.2021 - 1 BvR 1180/17
Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Baer und Ott und Antrag auf …
- BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit
- SG Frankfurt/Main, 11.02.2019 - S 30 SO 110/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 89/15
Feststellung von Kindererziehungszeiten
- SG Frankfurt/Main, 07.01.2020 - S 30 SO 147/19
- BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines …
- BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21
Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 1 KR 138/13
Bereiung - Höhere Gewalt - Wíedereinsetzung
- BVerfG, 19.03.2019 - 1 BvR 1511/18
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12
Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1 …
- VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
- VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17
Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
- BVerfG, 22.02.2017 - 2 BvR 2361/16
Erfolglose Anträge auf Richterablehnung und Bewilligung von PKH aufgrund …
- VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14
Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher …
- BVerfG, 03.08.2017 - 1 BvR 1126/17
Unzulässige Ablehnungsgesuche gegen den Vizepräsidenten Kirchhof und den Richter …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 758/15
Besoldungsrechtliche Zuordnung des Dienstortes eines Beamten
- BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
Unzulässiges Ablehnungsgesuch
- VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13
Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf …
- BVerwG, 23.03.2021 - 2 C 17.19
Gewährung einer Strukturzulage nach Laufbahngruppenzugehörigkeit
- BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21
Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend …
- BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme …
- BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19
Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 9 K 4957/12
Altersdiskriminierung
- BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer …
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und weitere …
- VG Kassel, 17.10.2018 - 1 K 682/18
Neuregelung der hessischen Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf …
- VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10
Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters
- BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
Ablehnungsantrag und Verfassungsbeschwerde erfolglos
- OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe
- BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung …
- BVerfG, 28.01.2016 - 1 BvR 2793/15
Anträge auf Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde unzulässig
- BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer …
- VG Hannover, 08.10.2013 - 2 A 6560/12
Familienzuschlag Stufe 1; Lebenspartnerschaft
- OVG Niedersachsen, 04.03.2013 - 5 LA 209/12
Rechtmäßigkeit einer Gewährung der erhöhten Stellenzulage für verantwortliche …
- VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Anerkennung von Vordienstzeiten als Zeitsoldat bei einem Studienrat
- VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17
Neuregelung der hessischen Richterbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz
- VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14
Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln
- VG Köln, 16.12.2013 - 9 K 6380/04
Anspruch eines Berufssoldaten auf Gewährung von Prozesszinsen
- VG Köln, 27.09.2013 - 9 K 2164/12
Verstoß der Beschränkung des Familienzuschlags auf Verheiratete gegen die …
- BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1081/17
Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde erfolglos
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- VGH Bayern, 23.11.2015 - 3 BV 13.2587
Eingetragene Lebenspartnerschaft, Nachzahlung, Familienzuschlag, Haushaltsjahr, …
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2021 - 2 S 2528/20
Erstattung von Fahrtkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug auch anlässlich einer …
- VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19
Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten …
- BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 80/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich …
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13
Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
Erfolgloser Eilantrag und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche …
- BSG, 05.10.2021 - B 12 R 1/21 BH
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Mitarbeiterin einer …
- BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche …
- BVerfG, 11.09.2018 - 1 BvR 1413/18
Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen fehlender Benennung der Richter
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23
Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2022 erfolglos
- BVerfG, 27.01.2020 - 2 BvR 1763/19
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung …
- BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17
Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"
- BVerwG, 15.02.2024 - 2 B 5.24
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 1899/22
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels ausreichender Begründung erfolglose …
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2194/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1624/22
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1622/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 15.01.2021 - 2 BvR 2263/20
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung …
- BVerfG, 27.01.2020 - 2 BvR 198/18
Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung …
- BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 501/18
Unzulässiger Antrag auf Richterablehnung
- BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 28/17 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 3 A 2804/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16
Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis …
- BVerfG, 27.04.2016 - 2 BvC 36/14
Ablehnungsgesuch gegen BVRin Hermanns und BVR Müller wegen der Mitwirkung am …
- BSG, 28.01.2016 - B 12 KR 19/15 S
- OLG München, 11.11.2020 - 1 U 3867/18
Erfolglose Richterablehnung
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05
Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft - …
- BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 232/22
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung eines Widerspruchs
- BVerfG, 19.09.2016 - 2 BvR 614/16
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen die Mitglieder des …
- BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11
Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; …
- BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges …
- BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 61/21 BH
Gewährung von Alg II; Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
- BSG, 17.05.2021 - B 4 AS 4/21 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
- BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des abgelehnten Richters …
- BSG, 11.10.2016 - B 12 KR 39/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs …
- BVerfG, 14.07.2016 - 1 BvR 1452/16
Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde unzulässig
- VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13
Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13
Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - 13 A 1421/13
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen …
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung und Verwerfung eines offensichtlich …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20
Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären …
- BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
Ablehnungsgesuch und Eilantrag erfolglos
- BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 1608/18
Ablehnungsgesuch gegen Richter, die der zur Entscheidung berufenen Kammer nicht …
- BSG, 29.10.2018 - B 8 SO 54/17 BH
Ansprüche nach dem SGB XII für die Zeit nach einer Haftentlassung
- BVerfG, 24.10.2018 - 1 BvR 2022/18
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Anrechnung der Zeiten der Beurlaubung eines ehemaligen Soldaten auf die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 3 A 736/09
Anspruchsbegehren eines Beamten auf Zahlung von Urlaubsgeld; Grundsatz der …
- BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12
Kostentragung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- VG München, 29.01.2021 - M 13 S 21.442
Coronabedingte Beschränkung einer Versammlung
- BVerfG, 23.11.2020 - 1 BvR 2518/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs …
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand …
- BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 54/17 B
Parallelentscheidung zu BSG - B 8 SO 53/17 B - v. 26.07.2017
- BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 498/17
Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde erfolglos
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.455
Gewährung eines Auslandszuschlages
- VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch …
- BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 4/22 BH
Weiterbewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 26/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 33/20 BH v. 30.03.2021
- BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und …
- BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1572/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvQ 54/20
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung …
- VG Berlin, 22.06.2017 - 36 K 66.16
Höhe des Familienzuschlags bei Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem …
- OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag
- VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11
Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf …
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 822/21
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1648/22
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose …
- OVG Thüringen, 08.11.2016 - 2 N 383/12
Arbeitszeitverkürzung für Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 13 B 867/13
Begründetheit der Beschwerden gegen die Ablehnung von Anträge auf vorläufige …
- BSG, 30.08.2022 - B 8 SO 44/21 B
Versagung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII ; Verfahrensrüge im …
- BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 1182/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit und Zurückweisung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 B 10.16
Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von …
- VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277
Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen …
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18
Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der …
- BSG, 29.10.2018 - B 8 SO 55/17 BH
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 16.09.2017 - 1 BvR 1526/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11
Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 28/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 32/20 BH v. 31.03.2021
- BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 27/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 33/20 BH v. 30.03.2021
- VGH Bayern, 24.07.2020 - 3 ZB 19.1356
Familienzuschlag nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich …
- BVerfG, 10.05.2017 - 1 BvR 754/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere …
- LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
Steuerberaterhaftung: Vorhersehbarkeit der Neuregelung der steuerlichen …
- LAG Köln, 12.12.2012 - 3 Sa 810/12
Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmers auf Zahlung des …
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1833/22
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1879/22
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 31/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 32/20 BH v. 31.03.2021
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 B 10.16
Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von …
- BSG, 21.09.2020 - B 14 AS 115/19 BH
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rechtsmissbrächliche …
- BSG, 17.05.2018 - B 8 SO 27/18 B
Leistungen nach dem SGB XII ; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
- OVG Sachsen, 13.09.2022 - 2 A 189/21
Beamtenbesoldung; Familienzuschlag; Lebenspartner; Umwandlung in Ehe
- BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 29/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 32/20 BH v. 31.03.2021
- BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 30/20 BH
Parallelentscheidung zu BSG B 8 SO 32/20 BH v. 31.03.2021
- BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 33/20 BH
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII Zuschuss zur Beschaffung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
- BSG, 06.09.2017 - B 8 SO 17/17 C
Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs; Keine entscheidungserhebliche …
- LSG Bayern, 22.12.2016 - L 5 KR 641/16
Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 13 D 112/14
Ablehnung der Richter wegen des Zweifels an der Unvoreingenommenheit; …
- BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvC 20/18
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …
- VG Stuttgart, 31.10.2018 - 7 K 3215/18
Kommunalrecht: Einspruch gegen Bürgermeisterwahl wegen Formfehlers; Die Frage …
- BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
Parallelentscheidung zu BSG - B 8 SO 28/17 BH - v. 23.10.2017
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 13 E 577/21
Rechtsmissbräuchliche Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der …
- BSG, 17.02.2021 - B 8 SO 87/20 B
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs Begriff der Rechtsmissbräuchlichkeit
- ArbG Bielefeld, 08.07.2020 - 3 Ca 2819/19
- BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B
Befangenheitsgesuch gegen sämtliche Richter und Richterinnen des BSG
- BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 198/17
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Zurückweisung eines mangels geeigneter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 13 A 1532/13
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.d. Zulassung eines …
- SG Braunschweig, 15.07.2013 - S 5 LW 4/10
Anspruch des Lebenspartners eines verstorbenen Versicherten auf …
- BSG, 26.11.2012 - B 14 AS 226/12 B
- BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 32/20 BH
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Verfahrensrüge im …
- VG Düsseldorf, 03.02.2021 - 27 K 4325/18
- BVerfG, 09.09.2017 - 1 BvR 1709/17
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - …
- VG Köln, 27.03.2017 - 19 K 7409/15
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
- VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen …
- VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10
Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Köln, 27.03.2017 - 19 K 6676/15
- VG Münster, 16.05.2013 - 8 K 2060/12
Einstufung der Nutzung eines Bier-Bikes im öffentlichen Straßenraum als …
- BSG, 11.01.2023 - B 8 SO 14/22 BH
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BVerfG, 07.09.2021 - 2 BvR 729/21
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Nichtannahme einer …
- SG München, 09.11.2020 - S 22 SF 436/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch mangels Begründung und fehlender Zuständigkeit des …
- BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des …
- VG Bayreuth, 25.03.2011 - B 5 K 10.440
Zwangspensionierung; Verfahren bei Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten
- OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
- ArbG Lörrach, 21.08.2013 - 5 Ca 148/13
Familienzuschlag für beamtete gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- VG Berlin, 31.05.2013 - 7 K 303.11
(Weiter-)Gewährung einer Zulage für Wechselschichtdienst und Schichtdienst
- VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12
Sofortige Vollziehung von Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
- VG Köln, 22.06.2022 - 23 K 338/20
- VG Hamburg, 03.03.2021 - 20 K 2860/18
Doppeltes Kindergeld für im Wechselmodell lebendes Kind
Rechtsprechung
BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 119 StPO; § 148 StPO
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires Verfahren; Verteidigergespräche (telefonische) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 3 StPO vom 07.04.1987
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO vom 07.04.1987, § 119 Abs 3 StPO vom 07.04.1987
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft; Verfassungsbeschwerde betreffend den fernmündlichen Verkehr zwischen einem Untersuchungsgefangenen und seinem Verteidiger
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft; Verfassungsbeschwerde betreffend den fernmündlichen Verkehr zwischen einem Untersuchungsgefangenen und seinem Verteidiger
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafverfahren - Fernmündlicher Verkehr eines Untersuchungsgefangenen mit seinem Verteidiger
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbot von Verteidigertelefonaten zulässig?
Verfahrensgang
- AG München, 05.03.2010 - ER V Gs 1493/10
- LG München I, 24.03.2010 - 15 Qs 13/10
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Papierfundstellen
- BVerfGK 19, 326
- NJW 2012, 2790
- StV 2012, 610
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ).
cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Angesichts der herausragenden Bedeutung des Zugangs eines Beschuldigten zu dem Verteidiger seines Vertrauens (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08 -, juris) und des daraus folgenden Gewichts von Grundrechtseingriffen, die die Kommunikation mit dem Verteidiger betreffen, entfällt das Rechtsschutzinteresse auch nicht deshalb, weil der gerügte Grundrechtseingriff nicht die erforderliche Schwere erreichte.cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt.
- BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ).Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ).
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch …
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
cc) Die Gerichte haben sich darüber hinaus auch mit der Frage, inwieweit schon die Darlegungslast, die Beschuldigten beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation in Konflikt gerät, sowie mit der Bedeutung telefonischer Kontaktmöglichkeiten für die Effektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ; 39, 156 ; 66, 313 ; 68, 237 ; 110, 226 ) und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers nicht auseinandergesetzt. - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris…, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris). - EGMR, 12.05.2005 - 46221/99
Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige …
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Die Annahme, es sei grundsätzlich nicht hinreichend gewährleistet, dass es sich bei einer auf diesem Wege erreichten Person, die der Verteidiger zu sein behauptet, tatsächlich um den Verteidiger handelt, bedürfte näherer Begründung, die sich auch damit auseinanderzusetzen hätte, dass der Strafverteidiger kraft seiner Stellung als Organ der Rechtspflege nach geltendem Recht einen Vertrauensvorschuss genießt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 28. November 1991, S. ./. Schweiz, Beschwerde Nr. 12629/87 u.a., Rn. 48;… Urteil vom 25. März 1992, Campbell ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde Nr. 13590/88, Rn. 46; Urteil vom 12. Mai 2005, Öcalan ./. Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, Rn. 133;… Urteil vom 13. März 2007, Castravet ./. Moldawien, Beschwerde Nr. 23393/05, Rn. 49 f.; zur Frage des Missbrauchsausschlusses BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 -, NStZ 2011, S. 592). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
a) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68
Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09
Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch …
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
- BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen …
- BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08
Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen; …
- BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers
- BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85
Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers
- BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11
Unüberwachte Telefongespräche mit dem Verteidiger in der Untersuchungshaftanstalt …
- EGMR, 28.11.1991 - 12629/87
S. v. SWITZERLAND
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug
- EGMR, 13.03.2007 - 23393/05
CASTRAVET v. MOLDOVA
- OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in …
- BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen
- OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94
Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige; …
- BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89
Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger - …
- LG Dresden, 06.09.2011 - 5 Qs 110/11
- OLG Rostock, 02.04.2003 - I Ws 118/03
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ). - BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender …
a) Die Maßstäbe zur Beurteilung haftgrundbezogener Beschränkungen in der Untersuchungshaft sind in zahleichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellt worden (vgl. zur Besuchsüberwachung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris; zur Verweigerung von Telefonaten mit dem Verteidiger vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 - zur Beschränkung des Besuchsverkehrs BVerfGE 34, 384 ; zur Postkontrolle BVerfGK 19, 140 m.w.N.). - BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23
Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung …
Soweit unter pauschalem Verweis auf die Gesetzeshistorie und entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgebracht wird, die Regelung des § 148 Abs. 2 StPO sei auf eine "Zeit besonderer terroristischer Aktivitäten ausgerichtet" gewesen und eine Anwendung sei deshalb auch heute nur in einer ähnlich bedrohlichen Situation möglich, setzen sich die Beschwerdeführer nicht mit der Möglichkeit oder dem Erfordernis einer entsprechend engen Auslegung der Vorschrift und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).aa) Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger behindern, berühren das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 49, 24 ), das seine Grundlage im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 30).
Werden die das Recht auf ein faires Verfahren ausgestaltenden Vorschriften der Strafprozessordnung missachtet oder berücksichtigen die Gerichte bei ihrer Auslegung und Anwendung nicht hinreichend die Tragweite des Rechtsstaatsgebots, so ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (vgl. zu den Vorschriften über die Mitwirkung des Verteidigers BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 30).
Vor diesem Hintergrund ist eine enge Auslegung der Vorschrift verfassungsrechtlich geboten (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, Rn. 32, im Anschluss an BGHSt 36, 205 m.w.N.).
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; …
Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris). - BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris). - BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, juris, m.w.N.). - BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20
Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im …
dd) Unabhängig von der Regelung in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung in einer ihn betreffenden Rechtssache grundsätzlich zu ermöglichen sind [vgl. zur Untersuchungshaft: BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; zur Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.12.2013 - 2 BvR 2299/13, NStZ-RR 2014, 121; zum Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm Beschluss vom 15.9.2015 - Vollz (Ws) 401/15, in juris; so auch Dessecker, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap. D. Rn. 4; Knauer, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., § 30 LandesR Rn. 15; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O Abschn. E, Rn. 100; Callless/Müller-Dietz, a.a.O"§ 32 Rn. 1; and Ansicht Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 32 Rn. 2, außer wenn zweifelsfrei feststeht, dass der telefonische Gesprächspartner auch der Verteidiger ist], Dies gilt zumal dann, wenn gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen einzuhalten sind (vgl. OLG Köln, NStZ 1990 104).Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerlchts zum telefonischen Kontakt des Beschuldigten mit seinem Verteidiger (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss, vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 30 ff.).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits die Darlegungslast, die Strafgefangenen beziehungsweise ihren Verteidigern mit der Beschränkung wechselseitigen Telefonkontakts auf besonderers zu begründende Drinlichkeitsfälle auferlegt wird, mit dem Anspruch auf Vertraulichkeit der Veteidigerkommunikation in Konflikt geraten kann und dass eine telefonische Kontaktmöglichkeit erhebliche Bedeutung für die Efffektivität des vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten und in § 137 StPO einfachgesetzlich verankerten Rechts auf freie Wahl des Verteidigers hat (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 36 m.w.N).
Die gewünschte telefonische Verbindung kann unter Nutzung der Telefonnumer, die der als solcher ausgewiesene REchtsanwalt angegeben hat, von der Justizvollzugsanstalt selbst hergestellt werden (vgl. BVerf, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2BvR 988/10, NJW 2012, 2790, juris Rn. 35).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19
Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels …
aa) § 148 Abs. 1 StPO schützt als Grundlage effektiver Verteidigung das Recht auf unüberwachte Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger sowie das Recht des inhaftierten Beschuldigten auf jederzeitigen Verteidigerkontakt; Einschränkungen und Behinderungen dieses freien Kontakts berühren das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, 2790 [2792];… Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 1 f., 26).Die Stellung des Strafverteidigers als Organ der Rechtspflege und der ihm zukommende Vertrauensvorschuss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, 2790 [2792]) werden dadurch nicht in Frage gestellt.
- BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, S. 2790 , m.w.N.). - BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines …
Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; 19, 326 ). - OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung …
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
- OLG Hamburg, 20.06.2022 - 1 Ws 16/22
Coronapandemie und JVA: Dreiundzwanzigstündige Einsperrung im Haftraum für zwei …
- BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem …
- OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
Besuchserlaubnis, unüberwachter Besuch, Mitbeschuldigter, U-Haft, …
- OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22
(Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm …
- OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20
Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung …
- BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23
Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Wiederholungsgefahr, Kosten des …
- BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …
- VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung …
- OLG München, 18.02.2022 - 1 Ws 49/22
Auswirkung von Verfahrensmängeln bei der Eröffnung eines Haftbefehls
- BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20
Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt
- BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23
Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von …
- BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20
Nichtraucherschutz im Justizvollzug
- BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …
- OLG Frankfurt, 23.08.2018 - 3 Ws 975/17
Verteidigerbesuch während der Durchführung besonderer Sicherungsmaßnahmen
Rechtsprechung
EuGH, 08.03.2012 - C-251/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 5 Nr. 1 Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch solcher Verträge Umwandlung des letzten befristeten ...
- Europäischer Gerichtshof
Huet
Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 5 Nr. 1 - Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge - Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch solcher Verträge - Umwandlung des letzten befristeten ...
- EU-Kommission
Martial Huet gegen Université de Bretagne occidentale.
- EU-Kommission
Huet
Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 5 Nr. 1 − Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge − Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch solcher Verträge − Umwandlung des ...
- Wolters Kluwer
Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in unbefristeten Arbeitsvertrag; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Rennes
- rechtsportal.de
Umwandlung befristeter Arbeitsverträge in unbefristeten Arbeitsvertrag; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Rennes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Rennes (Frankreich), eingereicht am 23. Mai 2011 - Martial Huet/Université de Bretagne Occidentale
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal administratif de Rennes - Auslegung der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. L 175, S. 43) - Aufeinanderfolgende befristete Verträge im ...
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2790
- EuZW 2012, 305
- NZA 2012, 441
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dient Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines ihrer Ziele, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen werden, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 63; Angelidaki u. a., Randnr. 73, sowie vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, Randnr. 25).Aus dem zweiten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung, aus ihren Allgemeinen Erwägungen 6 und 8 sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass feste Beschäftigungsverhältnisse einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellen, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer entsprechen können (Urteile Mangold, Randnr. 64, und Adeneler u. a., Randnr. 62).
Der Gerichtshof hat außerdem wiederholt darauf hingewiesen, dass die Rahmenvereinbarung keine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten aufstellt, die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverträge vorzusehen (vgl. insbesondere Urteil Adeneler u. a., Randnr. 91).
Paragraf 5 Nr. 2 überlässt es nämlich grundsätzlich den Mitgliedstaaten, zu bestimmen, unter welchen Bedingungen befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse als unbefristet zu betrachten sind (vgl. insbesondere Urteil Adeneler u. a., Randnr. 81).
Der den Mitgliedstaaten belassene Wertungsspielraum ist jedoch nicht unbegrenzt, da er auf keinen Fall so weit reichen kann, dass das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage gestellt wird (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 82, sowie Angelidaki u. a., Randnr. 155).
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, muss die behauptete Verschlechterung, um unter das in diesem Paragraf aufgestellte Verbot zu fallen, zum einen mit der "Umsetzung" der Rahmenvereinbarung und zum anderen mit dem "allgemeinen Niveau des Schutzes" der befristet beschäftigten Arbeitnehmer zusammenhängen (Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 126, sowie in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 52).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dient Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines ihrer Ziele, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen werden, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 63; Angelidaki u. a., Randnr. 73, sowie vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, Randnr. 25).
Die drei in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten Maßnahmen betreffen sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigen, die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse und die zulässige Zahl der Verlängerungen solcher Verträge oder Verhältnisse (vgl. Urteil Angelidaki u. a., Randnrn.
Der den Mitgliedstaaten belassene Wertungsspielraum ist jedoch nicht unbegrenzt, da er auf keinen Fall so weit reichen kann, dass das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage gestellt wird (Urteile Adeneler u. a., Randnr. 82, sowie Angelidaki u. a., Randnr. 155).
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
26 und 36, sowie vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 111, sowie Beschluss vom 11. November 2010, Vino, C-20/10, Randnr. 54).Indem Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung den effektiven und verbindlichen Erlass mindestens einer der in ihm aufgeführten Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge vorschreibt, sofern das nationale Recht noch keine gleichwertigen Maßnahmen enthält, gibt er den Mitgliedstaaten ein allgemeines Ziel - die Verhinderung derartigen Missbrauchs - vor, lässt ihnen jedoch zugleich die Wahl der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen (Urteil Impact, Randnr. 70).
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, muss die behauptete Verschlechterung, um unter das in diesem Paragraf aufgestellte Verbot zu fallen, zum einen mit der "Umsetzung" der Rahmenvereinbarung und zum anderen mit dem "allgemeinen Niveau des Schutzes" der befristet beschäftigten Arbeitnehmer zusammenhängen (Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 126, sowie in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 52).Aus dem zweiten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung, aus ihren Allgemeinen Erwägungen 6 und 8 sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass feste Beschäftigungsverhältnisse einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellen, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer entsprechen können (Urteile Mangold, Randnr. 64, und Adeneler u. a., Randnr. 62).
- EuGH, 13.09.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Außerdem ist zu beachten, dass die Rahmenvereinbarung, wie aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70, dem dritten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung und den Allgemeinen Erwägungen 7 bis 10 sowie dem Paragrafen 1 der Rahmenvereinbarung hervorgeht, nicht zum Gegenstand hat, sämtliche nationalen Vorschriften über befristete Arbeitsverträge zu harmonisieren, sondern nur darauf abzielt, durch Festlegung von allgemeinen Grundsätzen und Mindestvorschriften einen allgemeinen Rahmen zu schaffen, der durch den Schutz vor Diskriminierung die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in befristeten Arbeitsverhältnissen sichert, und den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, Slg. 2007, I-7109, Randnrn. - EuGH, 11.11.2010 - C-20/10
Vino
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
26 und 36, sowie vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 111, sowie Beschluss vom 11. November 2010, Vino, C-20/10, Randnr. 54). - EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dient Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung eines ihrer Ziele, nämlich den wiederholten Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zulasten der Arbeitnehmer gesehen wird, einzugrenzen, indem eine Reihe von Mindestschutzbestimmungen vorgesehen werden, die die Prekarisierung der Lage der Beschäftigten verhindern sollen (vgl. Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a., C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Randnr. 63; Angelidaki u. a., Randnr. 73, sowie vom 26. Januar 2012, Kücük, C-586/10, Randnr. 25). - EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Fall ungenau formulierter Fragen aus allen vom vorlegenden Gericht gemachten Angaben und aus den Akten des Ausgangsverfahrens diejenigen Elemente des Unionsrechts ermitteln, die unter Berücksichtigung des Streitgegenstands einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, Slg. 2011, I-305, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Die nationalen Gerichte haben ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen, 166/73, Slg. 1974, 38, Randnr. 3, und vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 20). - EuGH, 16.06.1981 - 126/80
Salonia / Poidomani e Giglio
Auszug aus EuGH, 08.03.2012 - C-251/11
Wenn Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV die Anrufung des Gerichtshofs für den Fall vorsieht, dass "eine solche Frage einem nationalen Gericht gestellt wird", soll diese Anrufung damit nicht allein auf die Fälle beschränkt werden, in denen auf Initiative der einen oder der anderen Partei eine Frage nach der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts gestellt wird, sondern sollen vielmehr auch Fälle erfasst werden, in denen das nationale Gericht selbst eine solche Frage aufwirft und eine Entscheidung darüber "zum Erlass seines Urteils für erforderlich" hält (Urteil vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7). - EuGH, 08.09.2011 - C-177/10
Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …
- EuGH, 01.10.2010 - C-3/10
Affatato
- BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
(1) Aus dem zweiten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung, aus ihren Allgemeinen Erwägungen 6 und 8 sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geht hervor, dass feste Beschäftigungsverhältnisse einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellen, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer entsprechen können (vgl. zuletzt EuGH 8. März 2012 - C-251/11 - [Huet] Rn. 35 mwN, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 99/70 Nr. 5) . - EuGH, 03.07.2014 - C-362/13
Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete …
In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenvereinbarung nicht zum Gegenstand hat, sämtliche nationalen Vorschriften über befristete Arbeitsverträge zu harmonisieren, sondern nur darauf abzielt, durch Festlegung von allgemeinen Grundsätzen und Mindestvorschriften einen allgemeinen Rahmen zu schaffen, der durch den Schutz vor Diskriminierung die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in befristeten Arbeitsverhältnissen sichert, und den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile Del Cerro Alonso, EU:C:2007:509, Rn. 26 und 36, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 111, und Huet, C-251/11, EU:C:2012:133, Rn. 41, …sowie Beschluss Vino, C-20/10, EU:C:2010:677, Rn. 54).Wie nämlich aus dem zweiten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung sowie aus ihren Allgemeinen Erwägungen 6 und 8 hervorgeht, stellen feste Beschäftigungsverhältnisse einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer entsprechen können (Urteile Adeneler u. a., EU:C:2006:443, Rn. 62, und Huet, EU:C:2012:133, Rn. 35).
Damit gibt Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung den Mitgliedstaaten ein allgemeines Ziel - die Verhinderung derartigen Missbrauchs - vor, lässt ihnen jedoch zugleich die Wahl der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, solange sie nicht das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage stellen (Urteil Huet, EU:C:2012:133, Rn. 42 und 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daraus ergibt sich, dass die Rahmenvereinbarung nicht vorschreibt, unter welchen Bedingungen von unbefristeten Verträgen Gebrauch gemacht werden darf (vgl. insbesondere Urteil Huet, EU:C:2012:133, Rn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
§ 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung verpflichtet die Mitgliedstaaten zum effektiven und verbindlichen Erlass mindestens einer der dort aufgeführten Maßnahmen, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, wenn ihr innerstaatliches Recht keine gleichwertigen gesetzlichen Maßnahmen enthält (zuletzt EuGH 8. März 2012 - C-251/11 - [Huet] Rn. 36 mwN, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 99/70 Nr. 5;… vgl. auch 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 74 bis 79 mwN, aaO) .(aa) Eine (behauptete) Verschlechterung muss, um unter das in diesem Paragraf aufgestellte Verbot zu fallen, zum einen mit der "Umsetzung" der Rahmenvereinbarung und zum anderen mit dem "allgemeinen Niveau des Schutzes" der befristet beschäftigten Arbeitnehmer zusammenhängen (vgl. EuGH 8. März 2012 - C-251/11 - [Huet] Rn. 31 mwN, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 99/70 Nr. 5; 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 44, Slg. 2010, I-7003; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 130, Slg. 2009, I-3071) .
- EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …
Darum steht der Umstand, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem vorlegenden Gericht ein unionsrechtliches Problem nicht aufgeworfen haben, der Anrufung des Gerichtshofs durch dieses Gericht nicht entgegen (Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7, und vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 23). - EuGH, 18.10.2012 - C-302/11
Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet …
Der bloße Umstand, dass die Klägerinnen der Ausgangsverfahren nunmehr unbefristet beschäftigt sind, verwehrt es ihnen nicht, sich unter bestimmten Umständen auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung zu berufen (vgl. Urteil Rosado Santana, Randnr. 41, und in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 37).Die Rahmenvereinbarung zielt nämlich nur darauf ab, durch Festlegung von allgemeinen Grundsätzen und Mindestvorschriften einen allgemeinen Rahmen zu schaffen, der die Gleichbehandlung befristet beschäftigter Arbeitnehmer sichert, indem er sie vor Diskriminierung schützt, und Missbräuche durch aufeinanderfolgende befristete Beschäftigungsverhältnisse oder Arbeitsverträge zu verhindern (vgl. Urteil Huet, Randnrn. 40 und 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die den Mitgliedstaaten zustehende Befugnis zur Festlegung des Inhalts ihrer nationalen Regelungen für Arbeitsverträge kann jedoch keinesfalls so weit gehen, dass ihnen gestattet wird, das Ziel oder die praktische Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Huet, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGöD, 12.12.2014 - F-63/11
Macchia / Kommission
Le Tribunal, faisant référence à l'arrêt Huet (C-251/11, EU:C:2012:133, point 37), a considéré que les motifs retenus par l'administration pour justifier le non-renouvellement du contrat du requérant n'étaient pas valables, puisqu'ils étaient de nature à remettre en cause les critères et les conditions de base, fixés par le législateur dans le statut et dans le RAA, visant, notamment, à garantir au personnel contractuel la possibilité de bénéficier d'une certaine continuité d'emploi.Le Tribunal de l'Union européenne a tiré la conclusion que le Tribunal « a[vait] [ainsi] modifié la nature de l'emploi d'agent temporaire ayant un contrat à durée déterminée tel que prévu par le RAA, en s'appuyant sur le devoir de sollicitude et sur l'arrêt Huet [(EU:C:2012:133)] " (arrêt sur pourvoi, points 53 et 54).
Selon le Tribunal de l'Union européenne, dans l'arrêt Huet (EU:C:2012:133), la Cour de justice de l'Union européenne avait jugé, dans le cadre de l'analyse d'une clause de l'accord-cadre sur le travail à durée déterminée, conclu le 18 mars 1999, ayant pour objectif de prévenir l'utilisation abusive des contrats à durée déterminée, « que [ledit] accord-cadre n'édictait pas une obligation générale de prévoir la transformation en un contrat à durée indéterminé des contrats de travail à durée déterminée, ce qui démontr[ait] que ledit accord n'avait pas pour objectif de garantir la continuité d'emploi aux agents contractuels, mais de prévenir l'utilisation abusive des contrats à durée déterminée ".
- LAG Düsseldorf, 09.12.2014 - 17 Sa 892/14
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
Aus dem zweiten Absatz der Präambel der Rahmenvereinbarung, aus ihren Allgemeinen Erwägungen 6 und 8 sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geht hervor, dass feste Beschäftigungsverhältnisse einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellen, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen den Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer entsprechen können (vgl. zuletzt EuGH 08.03.2012 - C-251/11 - [Huet] Rn. 35 mwN, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 10 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 99/70 Nr. 5). - EuG, 10.10.2014 - T-444/13
EMA / BU
En outre, l'EMA soutient que le Tribunal de la fonction publique a fait erronément référence à l'arrêt du 8 mars 2012, Huet (C-251/11, Rec, EU:C:2012:133), et à un prétendu principe de stabilité d'emploi.À cet égard, le Tribunal de la fonction publique a relevé que l'article 8 du RAA, interprété à la lumière de l'arrêt Huet, point 24 supra (EU:C:2012:133), et le devoir de sollicitude devaient se comprendre comme imposant à l'administration une obligation de vérifier s'il n'existait pas un poste sur lequel l'agent pouvait être reconduit.
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss eine behauptete Verschlechterung, um unter das Verschlechterungsverbot des § 8 Nr. 3 der Rahmenvereinbarung zu fallen, zum einen mit der "Umsetzung" der Rahmenvereinbarung und zum anderen mit dem "allgemeinen Niveau des Schutzes" der befristet beschäftigten Arbeitnehmer zusammenhängen (vgl. EuGH 8. März 2012 - C-251/11 - [Huet] Rn. 31 mwN) . - EuGH, 21.02.2013 - C-561/11
Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr. …
Wenn Art. 267 Abs. 2 und 3 AEUV die Anrufung des Gerichtshofs für den Fall vorsieht, dass "eine solche Frage einem nationalen Gericht gestellt wird", soll diese Anrufung damit nicht allein auf die Fälle beschränkt werden, in denen auf Initiative der einen oder der anderen Partei eine Frage nach der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts gestellt wird, sondern sollen vielmehr auch Fälle erfasst werden, in denen das nationale Gericht selbst eine solche Frage aufwirft und eine Entscheidung darüber "zum Erlass seines Urteils für erforderlich" hält (Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7, und vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 23). - EuGöD, 13.06.2012 - F-63/11
Macchia / Kommission
- EuG, 21.05.2014 - T-368/12
Kommission / Macchia
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-103/18
Sánchez Ruiz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- EuGH, 31.01.2013 - C-26/11
Belgische Petroleum Unie u.a. - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und …
- EuG, 05.07.2023 - T-223/21
SE/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-494/17
Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti
- EuGöD, 28.09.2015 - F-73/14
Kriscak / EUROPOL
- EuGöD, 05.02.2014 - F-29/13
Drakeford / EMA
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-561/11
Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarke - Verletzung - Begriff …